Was für und was gegen ein AfD-Verbotsverfahren spricht
n-tv
Eine fraktionsübergreifende Gruppe von Bundestagsabgeordneten will ein Parteiverbotsverfahren gegen die AfD in Gang bringen. Der Antrag attestiert den Rechtspopulisten zahlreiche Verstöße gegen die Menschenwürde, unter anderem durch die Forderung nach Remigration oder Äußerungen aus der AfD, welche die Menschenwürde von Migranten, Muslimen und sexuellen Minderheiten verletzten. Der Bundestag könnte sich damit in Bälde mit dieser Frage befassen. Doch die Hürden für ein Parteiverbot sind hoch - und ein solches Verfahren gegen die in den jüngsten Wahlen deutlich erstarkte AfD wäre mit vielen Unwägbarkeiten behaftet. Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Wer kann ein Parteiverbot beantragen?
Beantragen können solch ein Verbot die Verfassungsorgane Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung. Darüber entscheiden kann aber nur das Bundesverfassungsgericht. Für ein Verbot notwendig ist dann eine Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Karlsruher Gerichtssenats.