Was die Politik bei Corona beachten muss
ZDF
Der nächste Bund-Länder-Gipfel zu neue Corona-Maßnahmen steht bevor. Ein Verfassungsrichter erklärt im heute journal, was dabei zu beachten ist.
Angesichts der erwarteten rasanten Ausbreitung der Corona-Variante Omikron in Deutschland rücken weitere Krisenmaßnahmen in den Blick. Am kommenden Freitag wollen die Regierungschefs der Länder gemeinsam mit Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) darüber beraten. Es wird dabei um eine allgemeine Impfpflicht gehen und möglicherweise auch um strengere Kontaktbeschränkungen.
Das Bundesverfassungsgericht hatte im November die im letzten Jahr verhängte Bundesnotbremse nachträglich abgesegnet - und somit entsprechende Ausgangsbeschränkungen für verfassungsgemäß erklärt. Im heute journal betont Bundesverfassungsrichter Professor Henning Radtke, dass man bei diesen Entscheidungen immer die Verhältnismäßigkeit im Blick behalten müsse.
Zwei Dinge seien laut Radtke dabei wichtig zu betonen. "Erstens: Auch in der Pandemie gelten die Grundrechte in vollem Umfang." Und zweitens: Wenn die Grundrechte eingeschränkt würden, um der Pandemie Herr zu werden, dann ginge das nur unter den allgemeinen Voraussetzungen jeder anderen Grundrechtseinschränkung auch, so Radtke.