
Was die Ampel beim Klimaschutz plant
n-tv
Der Strompreis soll sinken, der Anteil der Erneuerbaren Energien steigen, Erdgas nur noch eine Übergangstechnologie sein und die Förderung von Hybrid-Fahrzeugen beendet werden. Ein Überblick über die klimapolitischen Pläne der Ampel.
Es stand über den Verhandlungen von SPD, Grünen und FDP: Das im Pariser Klimaabkommen verankerte Ziel, die Erderwärmung möglichst auf 1,5 Grad im Vergleich zur vorindustriellen Zeit zu begrenzen. "Die Klimaschutzziele von Paris zu erreichen, hat für uns oberste Priorität", heißt es im Koalitionsvertrag der Ampel-Parteien. Doch was genau bedeutet das?
Knapp 30 Prozent des Stroms in Deutschland kommt aus der Kohle. Das könnte sich bald ändern. 2030 will die neue Bundesregierung "idealerweise" aus der Kohle aussteigen. Bisher ist die Abschaltung des letzten Kohlemeilers bis spätestens 2038 geplant. Bis 2030 soll Deutschland 80 Prozent seines Stroms aus Erneuerbaren Energien beziehen; diese wollen sie "massiv ausbauen", schreiben die Ampel-Parteien. Die Bundesländer sollen zwei Prozent ihrer Fläche für Windenergie ausweisen.

Bei einer Pressekonferenz sagt Russlands Präsident Wladimir Putin, mit der Einstellung der Kampfhandlungen einverstanden zu sein, stellt allerdings Bedingungen. Zum Beispiel müsse vor einer Waffenruhe geklärt sein, ob die ukrainischen Soldaten in Kursk ihre Waffen niederlegten und kapitulierten. Zudem müsse eine Waffenruhe "zu einem dauerhaften Frieden führen und die tiefer liegenden Ursachen dieser Krise angehen", meint Putin. Diese Ursachen sieht Russland nicht in seinem Angriffskrieg, sondern in der Fähigkeit der Ukraine, sich selbst zu verteidigen und seine Existenz aufrechtzuerhalten. Von den seit über drei Jahren formulierten Maximalforderungen des Kreml, die mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit das Ende der Ukraine bedeuten würden, rückt Putin weiterhin nicht ab. Die Reaktionen auf den Plattformen X und Bluesky:

Das BSW scheitert knapp am Einzug in den Bundestag. Die Partei macht mehrere Zählfehler geltend und klagt in Karlsruhe. Die Bundesverfassungsrichter weisen die Anträge allesamt ab. Im Kern urteilt es, dass das Wahlprüfungsverfahren nicht angetastet wird. Dies sieht rechtliche Schritte zu einem späteren Zeitpunkt vor.

Sie hatten sich doch längst verabschiedet, nun sind sie wieder da: Der ganze alte Bundestag kommt in Berlin zusammen, um über die Schuldenpläne von Union und SPD zu diskutieren. Im Zentrum des Geschehens: die Grünen. Um deren Zustimmung werben die kommenden Regierungsparteien. Doch die zieren sich genüsslich.