Was das Urteil zu Vorkaufsrechten für München bedeutet
Süddeutsche Zeitung
Womöglich kann die Stadt in nächster Zeit manchmal nichts gegen den Verkauf von Häusern an Investoren tun. Nun diskutiert der Stadtrat, wie es im Kampf gegen die schleichende Verdrängung von Mietern weitergehen soll.
Es werden unsichere Zeiten für Mieterinnen und Mieter, die hoffen, dass die Stadt sie vor Verdrängung aus ihren Wohnungen schützt - und es ist gut möglich, dass die Stadt in nächster Zeit manchmal nichts gegen den Verkauf ihrer Häuser an Investoren tun kann. Diese Schlüsse ergeben sich aus einer ersten Einschätzung des Kommunalreferats zu einem Urteil, mit dem das Bundesverwaltungsgericht die bisherige Praxis zu Vorkaufsrechten von Kommunen infrage gestellt hat. Der Stadtrat wird sich am Donnerstag im nicht-öffentlichen Teil der Vollversammlung mit der Beschlussvorlage befassen, das Papier liegt der SZ vor. "Eine abschließende, generelle Positionierung" werde man erst vorlegen können, wenn die Begründung des Urteils vorliege, schreibt Kommunalreferentin Kristina Frank. Vorerst werde man jedes einzelne Vorkaufsrecht im Lichte der bisher bekannten Pressemitteilung zum Urteil beurteilen müssen, es entstünden aber auch dabei erhebliche Risiken: "Rechtssicherheit kann (...) nicht gewährt werden."