Was bedeutet die Ausrufung der Gas-Alarmstufe für Verbraucher?
ProSieben
Noch ist Erdgas überall verfügbar, wenn auch zu stark gestiegenen Preisen. Doch mit Blick auf den Winter ist die Bundesregierung extrem besorgt. Wirtschaftsminister Habeck will Deutschland in eine Art Alarmbereitschaft versetzen. Was bedeutet das für Verbraucher?
Seit vergangener Woche pumpt Russland deutlich weniger Gas nach Deutschland als eigentlich vereinbart - was die Befüllung der Gasspeicher für den Winter schwieriger macht. Die ohnehin schon hohen Preise im Großhandel sind seitdem noch mal deutlich gestiegen. Gründe genug für die Bundesregierung, am Donnerstag die Alarmstufe, die zweite von drei Krisenstufen des Notfallplans Gas, auszurufen.
Direkt und unmittelbar hat die Ausrufung keine Auswirkungen auf die Versorgung: Haushaltskunden können weiterhin mit Erdgas kochen, Gas-Heizungen können weiterhin Wasser erwärmen. Heizen spielt in den warmen Monaten keine Rolle. "Die Gasversorgung in Deutschland ist im Moment stabil. Die Versorgungssicherheit in Deutschland ist derzeit weiter gewährleistet", sagt die Bundesnetzagentur in ihrem täglichen Lagebericht. Das große Aber: "Die Lage ist angespannt und eine Verschlechterung der Situation kann nicht ausgeschlossen werden."
Ja, damit ist zu rechnen, aber nicht wegen der Ausrufung der Alarmstufe. Seit der Ankündigung der massiven Drosselungen vergangene Woche sind die Großhandelspreise eigentlich ständig gestiegen. Am wichtigen niederländischen Handelsplatz TTF kostete im Juli zu lieferndes Erdgas am Donnerstagnachmittag pro Megawattstunde rund 135 Euro nach 127 Euro am Vortag. Am Montag vor einer Woche, also vor der Drosselung, hatte der Preis noch bei gut 83 Euro gelegen. Auch das war schon hoch. Langfristverträge waren in der Vergangenheit oft mit 20 bis 30 Euro abgeschlossen worden. Haben die Versorger, also etwa Stadtwerke, in der Vergangenheit nicht genügend günstiges Gas bei den Großhändlern geordert, müssen sie an der Börse nachkaufen - zu aktuellen Preisen. Die Mehrkosten werden an die Kunden weitergereicht - und sorgen mit Verzögerung für steigende Gaspreise.
Nein, noch nicht. Allerdings ermöglicht das Energiesicherungsgesetz unter bestimmten Voraussetzungen ein «Preisanpassungsrecht» für Versorgungsunternehmen in der Alarm- und Notfallstufe. Wird der Mechanismus aktiviert, könnten Versorger ihre aktuellen Mehrkosten innerhalb von nur einer Woche an ihre Kunden weitergeben. Damit soll verhindert werden, dass sie insolvent werden. Alte Verträge wären damit hinfällig, auch bei einer Preisgarantie - und für die Kunden würde es teuer.