Warum die EU ein Verfahren vorbereitet
ZDF
Wegen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Geldpolitik der EZB will die EU-Kommission den Europäischen Gerichtshof anrufen.
Es geht um die Staatsanleihenkäufe der Europäischen Zentralbank (EZB). Der Knackpunkt dabei: Die Vergemeinschaftung von Schulden ausgabefreudiger EU-Länder ist nach dem Europarecht verboten. Kein Politiker soll ungedeckte Schecks verteilen können in der Hoffnung, sparsamer wirtschaftende Nachbarländer würden schon irgendwann dafür aufkommen. Deshalb darf die EZB einzelnen Staaten kein Geld leihen. Das täte sie aber, wenn sie ihnen Staatsanleihen abkaufte: Denn die sind nichts anderes als ein Kredit, den der Käufer dem Staat gewährt. Also wählt die EZB einen anderen Weg: Sie kauft die Staatsanleihen nicht den Staaten direkt ab, sondern anderen Akteuren am Finanzmarkt, die sich zuvor damit eingedeckt haben: Banken, Investmentfonds, Privatanlegern. Kritiker meinen, das sei ein Umgehungsgeschäft.More Related News