Warschau geht auf Konfrontation zur EU
Süddeutsche Zeitung
Das polnische Verfassungsgericht urteilt, dass das Land nicht verpflichtet sei, Anordnungen des Europäischen Gerichtshofs zu befolgen. Dieser hatte Maßnahmen zum Abbau des Rechtsstaats in dem EU-Mitgliedsland für rechtswidrig erklärt.
Polens Justiz geht auf Konfrontation zur EU. Das politisch kontrollierte Verfassungsgericht in Warschau hat am Mittwoch entschieden, dass das Land nicht verpflichtet sei, Anordnungen des Gerichtshofes der Europäischen Union (EuGH) zu befolgen, mit denen der EuGH den Abbau des Rechtsstaates in Polen korrigieren will. Konkret hatte der EuGH Polen bereits am 8. April 2020 verpflichtet, sofort die Tätigkeit einer 2018 gebildeten, politisch abhängigen und im Widerspruch zu EU-Recht existierenden Disziplinarkammer auszusetzen, die jeden polnischen Richter, Staatsanwalt, Notar oder Anwalt entlassen kann.More Related News