
Warnstreik in Krankenhäusern beendet
n-tv
Berlin (dpa/bb) - Nach dem dreitägigen Warnstreik haben die Berliner Krankenhäuser von Charité und Vivantes am Donnerstag den Normalbetrieb wieder aufgenommen. Die Tarifkommission der Gewerkschaft Verdi will im Laufe des Tages über das weitere Vorgehen im Tarifkonflikt beraten. "Die Arbeitgeberseite muss sich jetzt bewegen", sagte Verhandlungsführerin Meike Jäger am Donnerstag. Die Gewerkschaft droht auch mit einer Urabstimmung über einen Erzwingungsstreik. Sie kämpft unter anderem für bessere Arbeitsbedingungen und eine höhere Bezahlung der Beschäftigten in Tochterfirmen.
Am Freitag sollen die Verhandlungen mit der Charité wieder aufgenommen werden. Für Dienstag sei ein Gespräch mit der Vivantes-Geschäftsführung geplant, sagte Jäger. Der Gewerkschaft geht es um einen Tarifvertrag, der etwa eine Mindestpersonalausstattung für Stationen in den Kliniken festlegt. Zudem wollen Angestellte von Vivantes-Tochterfirmen den vollen Tariflohn des öffentlichen Dienstes. © dpa-infocom, dpa:210826-99-971116/2
Bei einer Pressekonferenz sagt Russlands Präsident Wladimir Putin, mit der Einstellung der Kampfhandlungen einverstanden zu sein, stellt allerdings Bedingungen. Zum Beispiel müsse vor einer Waffenruhe geklärt sein, ob die ukrainischen Soldaten in Kursk ihre Waffen niederlegten und kapitulierten. Zudem müsse eine Waffenruhe "zu einem dauerhaften Frieden führen und die tiefer liegenden Ursachen dieser Krise angehen", meint Putin. Diese Ursachen sieht Russland nicht in seinem Angriffskrieg, sondern in der Fähigkeit der Ukraine, sich selbst zu verteidigen und seine Existenz aufrechtzuerhalten. Von den seit über drei Jahren formulierten Maximalforderungen des Kreml, die mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit das Ende der Ukraine bedeuten würden, rückt Putin weiterhin nicht ab. Die Reaktionen auf den Plattformen X und Bluesky:

Das BSW scheitert knapp am Einzug in den Bundestag. Die Partei macht mehrere Zählfehler geltend und klagt in Karlsruhe. Die Bundesverfassungsrichter weisen die Anträge allesamt ab. Im Kern urteilt es, dass das Wahlprüfungsverfahren nicht angetastet wird. Dies sieht rechtliche Schritte zu einem späteren Zeitpunkt vor.