Wann sollte die Wahlbenachrichtigung zur Bundestagswahl 2021 bei Ihnen ankommen
Frankfurter Rundschau
Vor der Bundestagswahl 2021 erhalten Wahlberechtigte ihre Wahlbenachrichtigung. Wann sollte sie eintreffen? Was ist, wenn Wähler:innen keine erhalten haben? Die wichtigsten Fragen im Überblick.
Berlin – Im September wird ein neuer Bundestag gewählt. Wer an der Bundestagswahl 2021 teilnehmen will, muss im Wählerverzeichnis eingetragen sein. Die etwa 60,4 Millionen Wahlberechtigten in Deutschland, also Volljährige mit deutscher Staatsbürgerschaft und Wohnsitz in Deutschland, sind normalerweise automatisch im Wählerverzeichnis ihrer Gemeinde eingetragen. Die Wahlberechtigten erhalten vier bis sechs Wochen vor der Bundestagswahl die Wahlbenachrichtigung. Sie wird von der Gemeinde ihres Hauptwohnsitzes verschickt. Die Benachrichtigung sollte bis spätestens 21 Tage vor dem Termin der Bundestagswahl am 26. September 2021, also spätestens bis zum 5. September, bei den Wähler:innen angekommen sein. Die Wahlbenachrichtigung dient gewissermaßen als Einladung zur Bundestagswahl. Sie enthält außerdem wichtige Informationen zur Stimmabgabe:More Related News