Wann gelte ich als geboostert?
ZDF
In vielen Bereichen gilt nun die 2G-Plus-Regel. Geimpfte oder Genesene müssen zusätzlich auch getestet sein. Ausnahme: Sie sind schon geboostert.
Der Impfstatus eines Menschen ist in der Corona-Pandemie nicht nur wichtig für den Schutz vor einer schweren Covid-19-Erkrankung, er ist auch ein entscheidender Faktor für die Teilnahme am öffentlichen Leben. Seit Montag gilt in vielen Bundesländern die sogenannte 2G-Plus-Regel, etwa in der Gastronomie. Das bedeutet: Nur, wer geimpft, genesen oder aktuell negativ getestet ist, darf ins Restaurant oder in die Kneipe. Das "Plus" kann jedoch auch durch die Booster-Impfung erfüllt werden. Wer seinen Immunschutz aufgefrischt hat, darf also ohne Test essen gehen.
Doch wer als "geboostert" gilt, unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland. ZDFheute hat die Gesundheitsministerien aller 16 Länder dazu angefragt, gut die Hälfte hat sich zurückgemeldet. Ein Überblick über die Lage:
Es beginnt einfach: Wer zwei Dosen der Impfstoffe von Astrazeneca, Biontech oder Moderna bekommen hat, gilt als vollständig geimpft. Wer darauf noch eine Auffrischungsimpfung bekommen hat, gilt als "geboostert" und ist in allen Bundesländern von der Testpflicht der 2G-Plus-Regel befreit - sofern sie dort überhaupt gilt. In Deutschland wurden die Auffrischungsimpfungen mit den mRNA-Impfstoffen von Biontech und Moderna durchgeführt und aktuell sind etwa 45 Prozent der Bevölkerung "geboostert".