
Wann aus Krieg ein Kriegsverbrechen wird
n-tv
Morde, Vergewaltigungen, Raketenangriffe auf Krankenhäuser oder Theater. Russland werden Kriegsverbrechen in der Ukraine vorgeworfen. Aber wann wird aus Krieg ein Kriegsverbrechen und wie könnten die Soldaten und Putin zur Rechenschaft gezogen werden?
Tausende Zivilisten sind Russlands Krieg gegen die Ukraine bereits zum Opfer gefallen. Ob bei den barbarischen Attacken in Butscha oder Raketenangriffen auf Krankenhäuser, Theater und sonstige zivile Gebäude. Die Vereinten Nationen haben bis vorige Woche bereits mindestens 1932 getötete und 2589 verletzte Zivilisten "offiziell" gezählt. Geschätzt wird, dass die tatsächliche Zahl noch viel höher liegt.
Haben die russischen Soldaten mit diesen Taten die Schwelle vom Krieg zum Kriegsverbrechen überschritten? Ja, sagt Militärexperte Thomas Wiegold im ntv-Interview. "Krieg bedeutet immer Verletzung und Tod, bedeutet auch, dass Zivilisten darunter leiden und auch sterben. Aber es gibt Grenzen, die das humanitäre Völkerrecht vorgibt. Wenn beim Beschuss einer militärischen Einrichtung auch Zivilisten ums Leben kommen und der Gegner auch weiß, dass sie ums Leben kommen, dann darf er das trotzdem, so bitter das klingt."
Die gezielte Tötung von Zivilisten ist dagegen völkerrechtswidrig. "Und nach allem, was wir in Butscha gesehen haben, hat Russland gezielt diese Grenze überschritten."

Bei einer Pressekonferenz sagt Russlands Präsident Wladimir Putin, mit der Einstellung der Kampfhandlungen einverstanden zu sein, stellt allerdings Bedingungen. Zum Beispiel müsse vor einer Waffenruhe geklärt sein, ob die ukrainischen Soldaten in Kursk ihre Waffen niederlegten und kapitulierten. Zudem müsse eine Waffenruhe "zu einem dauerhaften Frieden führen und die tiefer liegenden Ursachen dieser Krise angehen", meint Putin. Diese Ursachen sieht Russland nicht in seinem Angriffskrieg, sondern in der Fähigkeit der Ukraine, sich selbst zu verteidigen und seine Existenz aufrechtzuerhalten. Von den seit über drei Jahren formulierten Maximalforderungen des Kreml, die mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit das Ende der Ukraine bedeuten würden, rückt Putin weiterhin nicht ab. Die Reaktionen auf den Plattformen X und Bluesky:

Das BSW scheitert knapp am Einzug in den Bundestag. Die Partei macht mehrere Zählfehler geltend und klagt in Karlsruhe. Die Bundesverfassungsrichter weisen die Anträge allesamt ab. Im Kern urteilt es, dass das Wahlprüfungsverfahren nicht angetastet wird. Dies sieht rechtliche Schritte zu einem späteren Zeitpunkt vor.

Sie hatten sich doch längst verabschiedet, nun sind sie wieder da: Der ganze alte Bundestag kommt in Berlin zusammen, um über die Schuldenpläne von Union und SPD zu diskutieren. Im Zentrum des Geschehens: die Grünen. Um deren Zustimmung werben die kommenden Regierungsparteien. Doch die zieren sich genüsslich.