
Walter-Borjans will Amt als SPD-Chef abgeben
n-tv
Der SPD-Vorsitzende Walter-Borjans will künftig kein SPD-Vorsitzender mehr sein. Er werde sich beim Parteitag am 11. Dezember nicht erneut um den Parteivorsitz bewerben, sagt er in einem Interview. Das Ziel für seine Zeit als Teil der Parteispitze habe er erreicht.
Der SPD-Vorsitzende Norbert Walter-Borjans will sich beim Parteitag am 11. Dezember nicht erneut um den Parteivorsitz bewerben. Dies bestätigte der Politiker der "Rheinischen Post". Walter-Borjans führt die Partei seit 2019 mit Saskia Esken in einer Doppelspitze. "Für mich war mit dem Vorsitz von vornherein keine weitere Karriereplanung verbunden, sondern das Ziel, die Partei auf Kurs zu bringen", sagte Walter-Borjans der Zeitung.
"Mit dieser Mission bin ich so weit gekommen, dass ich sagen kann: Jetzt sollen mal Jüngere ran." Dies habe der Politiker bereits eingeleitet: Er habe den Vorstand seines nordrhein-westfälischen Landesverbandes gebeten, auf seine erneute Nominierung zu verzichten.

Bei einer Pressekonferenz sagt Russlands Präsident Wladimir Putin, mit der Einstellung der Kampfhandlungen einverstanden zu sein, stellt allerdings Bedingungen. Zum Beispiel müsse vor einer Waffenruhe geklärt sein, ob die ukrainischen Soldaten in Kursk ihre Waffen niederlegten und kapitulierten. Zudem müsse eine Waffenruhe "zu einem dauerhaften Frieden führen und die tiefer liegenden Ursachen dieser Krise angehen", meint Putin. Diese Ursachen sieht Russland nicht in seinem Angriffskrieg, sondern in der Fähigkeit der Ukraine, sich selbst zu verteidigen und seine Existenz aufrechtzuerhalten. Von den seit über drei Jahren formulierten Maximalforderungen des Kreml, die mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit das Ende der Ukraine bedeuten würden, rückt Putin weiterhin nicht ab. Die Reaktionen auf den Plattformen X und Bluesky:

Das BSW scheitert knapp am Einzug in den Bundestag. Die Partei macht mehrere Zählfehler geltend und klagt in Karlsruhe. Die Bundesverfassungsrichter weisen die Anträge allesamt ab. Im Kern urteilt es, dass das Wahlprüfungsverfahren nicht angetastet wird. Dies sieht rechtliche Schritte zu einem späteren Zeitpunkt vor.