
Walter-Borjans attackiert Unionsparteien
n-tv
Die SPD verschärft den Ton gegenüber ihren Koalitionspartnern CDU und CSU. Der Gewinn einiger Wenigen bedeute den Konservativen mehr als der Schutz der großen Mehrheit, sagt Parteichef Walter-Borjans. Deshalb blockiere die Union ein Gesetz für härtere Bestrafungen von Unternehmen.
SPD-Chef Norbert Walter-Borjans hat die Union kurz vor Ende der Legislaturperiode in scharfem Ton zum Einlenken bei weiteren umstrittenen Gesetzesvorhaben aufgefordert. Die CDU/CSU dürfe das geplante Gesetz für eine härtere Bestrafung von Unternehmen nicht weiter blockieren, sagte der SPD-Chef dem "Handelsblatt". Er forderte außerdem die Umsetzung der EU-Richtlinie zum Whistleblower-Schutz in Deutschland noch in dieser Legislaturperiode. Walter-Borjans bezeichnete es als "skandalös", dass Vorstöße der SPD, Whistleblower gesetzlich vor Sanktionen zu schützen und ein Strafrecht für Unternehmen einzuführen, von CDU und CSU "hartnäckig blockiert" würden. Er richtete schwere Vorwürfe an die Union: "Der Gewinn für einige Wenige gilt den Konservativen grundsätzlich mehr als der Schutz der großen Mehrheit vor betrügerischer Benachteiligung."
Bei einer Pressekonferenz sagt Russlands Präsident Wladimir Putin, mit der Einstellung der Kampfhandlungen einverstanden zu sein, stellt allerdings Bedingungen. Zum Beispiel müsse vor einer Waffenruhe geklärt sein, ob die ukrainischen Soldaten in Kursk ihre Waffen niederlegten und kapitulierten. Zudem müsse eine Waffenruhe "zu einem dauerhaften Frieden führen und die tiefer liegenden Ursachen dieser Krise angehen", meint Putin. Diese Ursachen sieht Russland nicht in seinem Angriffskrieg, sondern in der Fähigkeit der Ukraine, sich selbst zu verteidigen und seine Existenz aufrechtzuerhalten. Von den seit über drei Jahren formulierten Maximalforderungen des Kreml, die mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit das Ende der Ukraine bedeuten würden, rückt Putin weiterhin nicht ab. Die Reaktionen auf den Plattformen X und Bluesky:

Das BSW scheitert knapp am Einzug in den Bundestag. Die Partei macht mehrere Zählfehler geltend und klagt in Karlsruhe. Die Bundesverfassungsrichter weisen die Anträge allesamt ab. Im Kern urteilt es, dass das Wahlprüfungsverfahren nicht angetastet wird. Dies sieht rechtliche Schritte zu einem späteren Zeitpunkt vor.