
Waldbrand wird aus der Luft gelöscht
n-tv
Bötzow (dpa/bb) - Zwei Hubschrauber der Bundespolizei sind wieder im Einsatz, um den bislang größten Waldbrand der Saison in Brandenburg in Bötzow (Landkreis Oberhavel) zu löschen. Auf einer Fläche von etwa acht Hektar nordwestlich von Berlin brennt es seit Freitag. Ungefähr alle fünf Minuten werden etwa 4000 Liter Wasser über dem Brandort abgelassen, sagte David Ostwald, Einsatzleiter der Feuerwehr, der Deutschen Presse-Agentur. Die Piloten fliegen in Höhe der Baumkronen.
Die Tanks der Hubschrauber werden von den Piloten aus der Luft aus der Havel befüllt oder aus einem riesigen Bottich, der auf einer Lichtung steht. Der werde kontinuierlich von Feuerwehrleuten nachgefüllt, sagte Ostwald. Das Löschen werde erschwert, da der Boden munitionsbelastet sei, sagte der Einsatzleiter. "Wir halten jetzt den Randstreifen so nass, damit sich die Glutnester nicht ausbreiten können", sagte er. Tanklöschfahrzeuge seien dort vor Ort. Für den Nachmittag wurde nach seinen Angaben ein Hubschrauber mit Wärmebildkamera an Bord geordert. Er soll das Areal überfliegen. Danach werde über weitere Maßnahmen entschieden.
Bei einer Pressekonferenz sagt Russlands Präsident Wladimir Putin, mit der Einstellung der Kampfhandlungen einverstanden zu sein, stellt allerdings Bedingungen. Zum Beispiel müsse vor einer Waffenruhe geklärt sein, ob die ukrainischen Soldaten in Kursk ihre Waffen niederlegten und kapitulierten. Zudem müsse eine Waffenruhe "zu einem dauerhaften Frieden führen und die tiefer liegenden Ursachen dieser Krise angehen", meint Putin. Diese Ursachen sieht Russland nicht in seinem Angriffskrieg, sondern in der Fähigkeit der Ukraine, sich selbst zu verteidigen und seine Existenz aufrechtzuerhalten. Von den seit über drei Jahren formulierten Maximalforderungen des Kreml, die mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit das Ende der Ukraine bedeuten würden, rückt Putin weiterhin nicht ab. Die Reaktionen auf den Plattformen X und Bluesky:

Das BSW scheitert knapp am Einzug in den Bundestag. Die Partei macht mehrere Zählfehler geltend und klagt in Karlsruhe. Die Bundesverfassungsrichter weisen die Anträge allesamt ab. Im Kern urteilt es, dass das Wahlprüfungsverfahren nicht angetastet wird. Dies sieht rechtliche Schritte zu einem späteren Zeitpunkt vor.