Wählerinnen mit Kopftuch mehrfach abgewiesen
ZDF
In NRW wurden zwei Muslimas wegen ihres Kopftuchs an der Stimmabgabe bei der Bundestagswahl behindert. Der Vorfall empört in den Sozialen Medien.
Es war ihre erste Bundestagswahl: Eine 21-jährige Muslima* wollte am Sonntag in der Kreisstadt Bergheim in Nordrhein-Westfalen ihre Stimmen für die Bundestagswahl abgeben. Dabei wurden sie und eine Freundin mehrfach vom Personal im Wahllokal in einer örtlichen Schule abgewiesen - weil beide ein Kopftuch trugen.
Erst im dritten Anlauf, nachdem sie bei der Stadtverwaltung nachgefragt und diese anschließend beim Wahlvorstand interveniert habe, hätten sie wählen dürfen, berichtet die Betroffene ZDFheute. "Zwei Wahlhelfer sagten uns zunächst, dass wir unser Kopftuch abnehmen müssen."
Beide hätten lediglich einen Hijab - ein Kopftuch, das nicht das Gesicht verdeckt - und keine Vollverschleierung getragen. "Meine Identität hätte nicht festgestellt werden können, haben sie gesagt", berichtet die Erstwählerin.