
Vorsicht bei E-Mails mit offenem Verteiler – bei diesem Fehler droht ein saftiges Bußgeld
Frankfurter Rundschau
Ein kleiner Fehler beim E-Mail-Versand kann schnell tausende Euro kosten. Wie Sie erst gar nicht in eine brenzlige Situation geraten können, erfahren Sie hier.
Spätestens seit Einführung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) lauern im Umgang mit personenbezogenen Daten allerlei rechtliche Stolperfallen. Auch beim E-Mail-Versand kann ein solcher Fehler schnell passieren – und das, ohne es zu ahnen. Zu den beliebtesten Datenschutzverletzungen gehört etwa, E-Mails zu versenden, in denen die Empfänger in „cc“ gesetzt werden. Und das nicht zu knapp: „Jeden Tag werden Millionen von E-Mails mit Personen in Carbon Copy (cc) versendet.“, schreibt etwa Tobias Theelen von der Beratungsfirma DataGuard in einem Gastbeitrag des Online-Magazins Businessinsider. Dadurch kann jeder, der diese E-Mail erhält, die E-Mailadressen der anderen Empfänger einsehen. Zudem ist auch der Verlauf des E-Mail-Verkehrs nachvollziehbar. Werden E-Mail-Adressen durch eine solche offene E-Mail-Liste geteilt, verstößt dies gegen die Datenschutzverordnung (Art. 4 Nr. 1 DSGVO). Lesen Sie auch: Ihre E-Mails werden ständig ignoriert? Dann formulieren Sie die Betreffzeile falsch.More Related News