Vorläufig keine Rodung in Lützerath: OVG entscheidet später
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Münster (dpa/lnw) - Auf den Grundstücken eines Landwirts im Braunkohle-Örtchen Lützerath darf es bis zu einer ausstehenden Gerichtsentscheidung keine Rodung und Räumung für den Tagebau Garzweiler geben. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster teilte am Montag mit, wegen der Erkrankung eines Richters verzögere sich die Entscheidung. Der zuständige Senat habe sogenannte Hängebeschlüsse erlassen und der Tagebaubetreiberin RWE Power AG aufgegeben, bis zu einer Entscheidung von Vorfeldberäumungsmaßnahmen abzusehen.
Diese Arbeiten - etwa Rodungen oder der Abriss von Gebäuden - sollen laut Gericht in der ersten Jahreshälfte 2022 stattfinden, damit die Grundstücke ab dem Sommer zur Gewinnung von Braunkohle zur Verfügung stehen.
Die Verfahrensbeteiligten streiten um Beschlüsse der Bezirksregierung Arnsberg, mit denen die RWE Power AG vorzeitig in den Besitz der Grundstücke in der Nähe der derzeitigen Abbruchkante eingewiesen wurde. Das Verwaltungsgericht Aachen hatte im Oktober die Eilanträge von drei Bewohnern abgelehnt. Sie zogen dann vor das Oberverwaltungsgericht.