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"Vom Fluss bis zum Meer": Streit um Demo-Parole
n-tv
Ein Slogan bei einer geplanten Demonstration in Freiburg beschäftigt die Gerichte. Die Breisgau-Kommune sieht sich am Ende bestätigt.
Freiburg (dpa/lsw) - Die Äußerung der als juden- und israelfeindlich geltenden Parole "From the river to the sea" ist bei einer in Freiburg angemeldeten Demonstration nach Angaben der Stadt nun doch nicht zulässig. Das habe der Verwaltungsgerichtshof Mannheim in einem Beschwerdeverfahren zu der für Mittwoch geplanten Veranstaltung entschieden, teilte die Stadt Freiburg mit. "Der Slogan darf nicht verwendet werden", sagte eine Sprecherin der Stadt am Mittwoch.
"Der Versammlungszweck kann auch ohne die Verwendung dieses möglicherweise strafbaren Slogans verwirklicht werden", ergänzte die stellvertretende Rechtsamtsleiterin Henrike Vetter. Der Slogan wurde der Stadt zufolge vom Bundesinnenministerium bei der Verbotsverfügung vom November der islamistischen Hamas zugeordnet.
Zunächst hatte das örtliche Verwaltungsgericht entschieden, dass die Parole verwendet werden dürfe. Es entsprach damit nach eigenen Angaben einem Eilantrag des Anmelders. Es gebe keine konkreten Hinweise, dass die Hamas durch die Veranstaltung am Mittwoch unterstützt werden solle. (Rechtssache Az. 4 K 228/24)