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Viele Erinnerungsschreiben trotz Abgabe von Steuererklärung
n-tv
Auch wer seine Grundsteuererklärung schon abgegeben hat, kann in diesen Tagen in Hamburg ein Erinnerungsschreiben von der Steuerverwaltung bekommen haben. Das muss nicht zwingend ein Fehler sein, wie die Behörde erläutert.
Hamburg (dpa/lno) - Zahlreiche Immobilienbesitzer in Hamburg haben in den vergangenen Tagen ein Erinnerungsschreiben von der Steuerverwaltung geschickt bekommen, obwohl sie ihre Grundsteuererklärung bereits abgegeben haben. In der Regel sei das kein Fehler der Behörde, sagte eine Sprecherin am Donnerstag in Hamburg. Vielmehr werden sich stattdessen sehr wahrscheinlich Fehler in die Grundsteuererklärung selbst eingeschlichen haben. Insgesamt seien etwa 60.000 Schreiben verschickt worden, weil die Erklärung noch nicht abgegeben wurde oder nicht fehlerfrei war.
"Vielleicht ist ein falscher Stichtag eingetragen, die Unterschrift fehlt oder es ist eine falsche Steuernummer angegeben", zählte die Sprecherin häufige Fehler auf. So sei beispielsweise der 1. Januar 2022 der richtige Stichtag und nicht der 1. Januar 2023. "Man bekommt das Erinnerungsschreiben nicht ohne Grund."
Bis Mitte März waren vom Finanzamt die Erinnerungsschreiben verschickt worden. Bis zum Donnerstag waren der Behörde zufolge exakt 396.290 Erklärungen eingegangen. Das entspreche einer Quote von 93,49 Prozent. Für Zehntausende Immobilienbesitzer ist der Prozess zudem bereits abgeschlossen, bis zum 16. März wurden bereits 136.924 Grundsteuerwertbescheide verschickt.