Viele Bundesländer verzichten künftig auf Maskenpflicht
ProSieben
Die Bundesländer können zwar an Maßnahmen festhalten, wenn sie Hotspot-Regionen ausrufen, doch die meisten planen das nicht. Sie begründen dies unter anderem mit fehlender Rechtssicherheit.
Trotz eigener Kritik am bundesweiten Auslaufen der meisten Corona-Maßnahmen ab dem kommenden Wochenende entscheiden sich immer mehr Bundesländer dagegen, Möglichkeiten für eine Verlängerung der Maßnahmen zu nutzen. Sie begründen dies unter anderem mit fehlender Rechtssicherheit. Am Dienstag beschlossen die Landesregierungen in Bayern, Berlin, Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Schleswig-Holstein und die grün-schwarze Koalition in Baden-Württemberg, Maskenpflichten in Geschäften, Schulen oder 2G- und 3G-Zutrittsregeln auslaufen zu lassen. Sogenannte Hotspot-Regeln zur Fortführung dieser Maßnahmen sollen zunächst nicht in Kraft gesetzt werden.
Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) sieht nach eigenen Angaben ebenfalls keinen Spielraum, ganz Nordrhein-Westfalen rechtssicher als Corona-Hotspot auszuweisen. Für Niedersachsen kommt nach Auskunft von Gesundheitsministerin Daniela Behrens (SPD) derzeit keine landesweite Hotspot-Regelung infrage, wie sie im NDR erklärte. "Dafür müssten wir eine schwere Gefahr und Überlastung des Gesundheitssystems nachweisen." Hessen hatte bereits erklärt, auf die Sonderregel zu verzichten.
Anderswo stehen Entscheidungen noch aus. In Thüringen will die rot-rot-grüne Minderheitsregierung die bestehenden Corona-Maßnahmen zwar weiter verlängern. Am Donnerstag ist dazu eine Sondersitzung des Landtages geplant. Eine Mehrheit ist aber ungewiss.
Ab Sonntag sind nach dem von der Ampel-Koalition gegen großen Widerstand aus den Ländern geänderten Infektionsschutzgesetz Maskenpflichten nur noch begrenzt möglich, etwa in Kliniken oder Pflegeheimen, Bussen und Bahnen. Regelmäßige Tests in Schulen darf es ebenfalls noch geben. Diese Möglichkeiten wollen die Länder zunächst auch weiter nutzen. Maskenpflichten oder 2G- und 3G-Zutrittsregeln in Geschäften, Schulen, Kultur- und Freizeiteinrichtungen sind dagegen nicht mehr möglich, es sei denn, das jeweilige Landesparlament stellt für eine Region eine besonders kritische Corona-Lage fest (Hotspot-Regel). Bisher ist das nur in Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg geplant.