Videoüberwachung in Köln zu großflächig
n-tv
Seit 2016 überwacht die Polizei in Köln öffentliche Straßen und Plätze mit Videokameras. Dagegen zogen Privatpersonen vor Gericht. Sie fühlten sich in ihrem Alltag eingeschränkt.
Köln (dpa/lnw) - Die Videoüberwachung durch die Polizei an sieben Standorten in Köln ist grundsätzlich rechtmäßig – die Überwachungsbereiche sind jedoch zu groß bemessen. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln mit mehreren Urteilen entschieden und damit den Klagen von zwei Privatpersonen teilweise stattgegeben.
Der Einsatz von fest installierten Kameras sei an besonders kriminalitätsbelasteten Orten grundsätzlich ein legitimes Mittel der Gefahrenabwehr, begründete das Gericht. Eine Ausdehnung über die eigentlichen Brennpunkte hinaus auf weitere Straßen, Wege oder Plätze sei jedoch mit dem Gesetz nicht vereinbar.
Die sieben Kölner Videoüberwachungsbereiche seien zu groß bemessen und nur in Teilen Schwerpunkte der Straßenkriminalität. In vielen bislang ebenfalls überwachten Nebenstraßen sei keine erhöhte Kriminalität feststellbar. Dort müsse die Videoüberwachung beendet werden. Dies gelte etwa auch für die von einer Klägerin bewohnte Straße in Köln-Kalk.