Verwaltungsgerichtshof: Mehr Tagebau an Langener Waldsee
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Kassel (dpa/lhe) - Am Langener Waldsee darf einem Urteil zufolge mehr Sand und Kies abgebaut werden als bisher. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) wies eine Berufung des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) zurück, wie das Gericht am Freitag in Kassel mitteilte. Der bereits vorhandene Abbau der Rohstoffe im Südosten des weithin bekannten Badesees darf demnach erweitert und dafür Bannwald gerodet werden (Az.: 2 A 698/16).
Der Landesverband des BUND hatte argumentiert, das Vorhaben verstoße in mehrfacher Hinsicht gegen die Bestimmungen zum Artenschutz des Bundesnaturschutzgesetzes. Für den Abbau von Kiesen und Sanden im Bannwald sowie im Landschafts- und Wasserschutzgebiet bestünden keine überwiegenden Gründe des Gemeinwohls. Der VGH dagegen erklärte, die Belange des Wasser-, Klima-, Biotop- und Artenschutzes seien berücksichtigt und genügende Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen sowie Anforderungen an die Rekultivierung geregelt worden. Der Bannwald werde zum größten Teil nur vorübergehend in Anspruch genommen, denn er werde wiederaufgeforstet. Dem Interesse an der Rohstoffgewinnung und dem Effekt für die Infrastruktur, den Wohnungsbau und die Wirtschaft seien deshalb zu Recht Vorrang eingeräumt worden, befanden die Richter in dem Urteil vom 17. Februar 2021.More Related News