
Verwaltungsgerichtshof lehnt Eilantrag gegen Rodung ab
n-tv
Ein geschützter Käfer hat den hessischen Verwaltungsgerichtshof beschäftigt. Doch bei der geplanten Teilrodung im Fechenheimer Wald sieht das Gericht keine Probleme für das Insekt.
Kassel/Frankfurt (dpa/lhe) - Der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel hat am Dienstag entschieden, dass die Teilrodung des Fechenheimer Waldes im Zuge des Ausbaus der A66 im Osten Frankfurts vorgenommen werden kann. Mit dem Beschluss des 2. Senats wurde der Eilantrag der Naturfreunde Deutschlands nach einem Aufschub abgelehnt, wie ein Gerichtssprecher mitteilte.
Die Organisation hatte ihre Forderung mit dem geschützten Eichenheldbock-Käfer begründet und methodische Mängel eines Gutachtens geltend gemacht, das eine Teilrodung genehmigte. Der Beschluss des Gerichts kann nicht angefochten werden.
Laut Gerichtsbeschluss kann nicht davon ausgegangen werden, dass der Eichenheldbock-Käfer auch andere Baumarten als Eichen als Brutbaum wähle und deshalb weitere Laubbäume im Fechenheimer Wald für eine Besiedlung durch diese Käferart geeignet seien. Eine Gefahr, dass durch zu geringe Sicherheitsabstände der Baustraße zu potenziellen Brutbäumen Wurzelschäden eintreten könnten, die ein Absterben von Bäumen und eine Zerstörung dieser Larven in den Bäumen drohe, konnte das Gericht nicht erkennen. Auch andere Argumente der Naturfreunde wurden zurückgewiesen.