Verwaltungsgericht bestätigt Suspendierung von Halles OB
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Halle (dpa/sa) - Halles Oberbürgermeister Bernd Wiegand bleibt suspendiert. Das Verwaltungsgericht der Stadt hat einen Eilantrag Wiegands gegen das Verbot der Führung seiner Amtsgeschäfte zurückgewiesen, wie ein Sprecher des Gerichtes am Mittwoch mitteilte. Das Gericht halte den Verdacht der Verdunklungsgefahr für begründet, so der Sprecher. Wiegand habe bereits vor der Suspendierung die Aufklärung der Vorwürfe gegen ihn behindert.
Im April hatte der Stadtrat Wiegand vorläufig suspendiert. Das Stadtoberhaupt hatte sich im Verlauf der Debatte um seine vorzeitige Corona-Impfung mehrfach in Widersprüche verwickelt, laut Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wahrheitswidrige Aussagen getroffen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung nachträglich ihn entlastende Dokumente ausarbeiten lassen. Für einen Großteil des Stadtrates war der OB somit nicht mehr länger tragbar. In seinem Eilantrag bemängelte Wiegand unter anderem, dass die entscheidende Stadtratssitzung nicht ordnungsgemäß einberufen worden sei. Das Gericht wies die Vorwürfe zurück. Wiegand kann gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichtes Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht einlegen.More Related News