
Verwaltungericht stoppt Abschuss von Wölfen in der Rhön
n-tv
Der Streit über die Tötung zweier Wölfe geht in eine neue Runde. Ein Gericht setzt die Abschusserlaubnis außer Kraft - vorläufig.
Kassel (dpa/lhe) - Nach dem Verwaltungsgericht Würzburg hat auch das Kasseler Verwaltungsgericht eine Genehmigung für den Abschuss von zwei Wölfen in der Rhön vorläufig gestoppt.
Mit zwei Beschlüssen habe das Gericht vorläufig die aufschiebende Wirkung der Klagen von zwei Natur- und Umweltschutzverbänden gegen die Ausnahmegenehmigung bis zur Entscheidung über die Eilanträge wiederhergestellt, teilte das Gericht am Freitag mit. Bis zu dieser Entscheidung dürfe somit von der Ausnahmegenehmigung des Regierungspräsidiums Kassel zum Abschuss kein Gebrauch gemacht werden.
Der vorläufige Stopp der Abschussgenehmigung sei erforderlich gewesen, "um die Schaffung vollendeter Tatsachen durch einen kurzfristigen Abschuss der Wölfe vor Erlass einer Entscheidung über die Eilanträge zu verhindern", erläuterte das Gericht. Eine Aussage über die Rechtmäßigkeit der vom Regierungspräsidium Kassel (RP) erteilten Abschusserlaubnis sei mit den Entscheidungen des Gerichts nicht verbunden.
