Verurteilter will im Gefängnis bleiben
n-tv
Ein Angeklagter wird nur milde bestraft und nach dem Urteil aus der Haft entlassen. Das schmeckt ihm aber überhaupt nicht.
Dortmund (dpa/lnw) - Kuriose Szene am Dortmunder Schwurgericht: Anstatt sich darüber zu freuen, dass er nur milde bestraft und sogar aus der Untersuchungshaft entlassen wird, war ein 48-jähriger Mann nach seiner Verurteilung förmlich konsterniert. Er habe seine Wohnung verloren und wisse nicht, wo er jetzt hinsolle, sagte der Angeklagte am Donnerstag den Richtern. Und: "Ich glaube, es wäre wirklich besser, wenn ich noch weiter im Gefängnis bleiben könnte."
Die Staatsanwaltschaft hatte den Mann ursprünglich wegen versuchten Totschlags und Drogenbesitzes angeklagt. Im Februar 2022 hatte der 48-Jährige einen Kontrahenten in einem Park in Hamm mit einem Messer lebensgefährlich verletzt. Weil jedoch eine Notwehrsituation nicht ausgeschlossen werden konnte, hatten am Ende alle Beteiligten auf einen Freispruch hinsichtlich der Bluttat plädiert. Im Urteil verhängten die Richter 14 Monate Haft wegen des Drogendelikts.
Weil der 48-Jährige von dieser Strafe bereits rund die Hälfte als Untersuchungshaft verbüßt hatte, hoben die Richter den Haftbefehl auf. Solange das Urteil nicht rechtskräftig sei, müsste der Mann weiterhin Untersuchungshaft verbüßen. Und das könne man angesichts der nur noch verbleibenden sieben Monate nicht mehr vertreten.