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Verteidigung fordert zwölf Jahre Haft für Dreifachmord
n-tv
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der inzwischen 22 Jahre alte Hauptangeklagte im Januar 2020 seinen Freund und dessen Eltern erschoss. Sein Verteidiger will dennoch weniger Haftjahre als die von der Anklage geforderten erreichen. Am Nachmittag wird das Urteil erwartet.
Am Nachmittag soll im Prozess um einen Dreifachmord in Starnberg das Urteil fallen. In seinem Schlusswort plädiert der Anwalt des Hauptangeklagten auf zwölf Jahre Jugendstrafe für seinen Mandanten. Da keine Wiederholung einer solchen Tat zu erwarten sei, solle das Gericht zudem von einer von der Staatsanwaltschaft geforderten Sicherungsverwahrung absehen, sagte Verteidiger Gerhard Bink vor dem Landgericht München II. Obwohl B. in dem Prozess lange schwieg, forderte der Verteidiger, das erste spontane Geständnis und ein späteres Geständnis bei der Polizei als frühe Geständnisse und damit strafmildernd anzuerkennen.
Der Angeklagte selbst entschuldigte sich bei den Hinterbliebenen. "Ich schließe mich meinen Anwälten an, ich wollte mich bei allen Angehörigen entschuldigen, auch wenn ich weiß, dass meine Taten nicht zu entschuldigen sind", sagte er. Das Urteil soll am Nachmittag um 14 Uhr verkündet werden.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der inzwischen 22 Jahre alte, deutsche Hauptangeklagte im Januar 2020 seinen Freund und dessen Eltern erschoss. Angeklagt ist er unter anderem wegen dreifachen Mordes. Sein 21 Jahre alter slowakischer Freund soll den Mord am gemeinsamen Kumpel mit geplant und den Haupttäter zum Tatort gefahren haben. Er steht wegen Mordes in einem Fall vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft hat hohe Jugendstrafen wegen Mordes für die beiden Angeklagten gefordert, die zur Tatzeit noch als Heranwachsende galten. Sie sprach sich in ihrem Plädoyer für jeweils 13 Jahre und sechs Monate Haft aus und den Vorbehalt der Sicherungsverwahrung.