
Verkehrsgerichtstag: Trunkenheitsfahrten schärfer bestrafen
n-tv
Drei Tage wurde in Goslar beim Verkehrsgerichtstag unter anderem über Fahrerflucht gesprochen. Zum Abschluss wurden Gesetzesempfehlungen präsentiert.
Goslar (dpa/lni) - Wer betrunken mit dem Auto fährt und einen schweren Unfall baut, soll sein Fahrzeug künftig verlieren können. Das hat der Verkehrsgerichtstag empfohlen, wie auf der Abschlusspressekonferenz am Freitag in Goslar mitgeteilt wurde. In diesem Jahr sprachen über 1700 Fachleute in acht Arbeitskreisen über Themen des Verkehrsrechtes und der Verkehrssicherheit. Sie ging am Freitag zu Ende.
Nach einer strafbaren Rauschfahrt unter Drogen- oder Alkoholeinfluss soll das Fahrzeug sowohl bei Vorsatz als auch bei Fahrlässigkeit eingezogen werden können. Der Fahrer oder die Fahrerin muss dann sein Fahrzeug für immer an den Staat abgeben. Bei Alkohol am Steuer kann eine Straftat bereits ab 0,3 Promille vorliegen, etwa wenn es zu einem Unfall kommt oder der Fahrer Ausfallerscheinungen hat. Die Regelung solle für alle Fahrzeuge also auch Fahrräder oder Roller gelten und auch für Fahrzeuge, die nicht dem Täter gehören. Vorraussetzung soll sein, dass der Fahrer bereits in den vergangenen fünf Jahren wegen einer ähnlichen Tat verurteilt wurde.
Verbände wie der Auto-Club Europa, der Automobil-Club Verkehr oder der Deutsche Verkehrssicherheitsrat begrüßten die Entscheidungen.
