
Verhungerter Häftling: Fehlende Einwilligung
n-tv
Düsseldorf (dpa/lnw) - Nach einem neuen Bericht über einen hinter Gittern verhungerten Häftling hat das NRW-Justizministerium auf die fehlende Einwilligung des Mannes zu einer Behandlung verwiesen. "Für die im Raume stehende Frage, ob einem Betroffenen geholfen werden darf, ist nicht maßgeblich, ob dieser explizit äußert, sterben zu wollen, sondern ob er in eine Heilbehandlung (d.h. etwa externe Flüssigkeitszufuhr, Verabreichung künstlicher Ernährung) einwilligt", teilte ein Sprecher am Donnerstag mit. Nach den bislang vorliegenden Erkenntnissen habe es an dieser entsprechenden Einwilligung gefehlt.
Der "Kölner Stadt-Anzeiger" (Freitag) hatte berichtet, dass der Mann einem Ministeriumsbericht zufolge "selbst nie die Absicht geäußert habe, durch den Verzicht auf Essen und Trinken tatsächlich sterben zu wollen". Vielmehr habe er die Nahrungsaufnahme mit der Begründung eingestellt, das Essen sei vergiftet und Bedienstete wollten ihm "Böses". Später habe er zudem gesagt, "er gehöre in die Klapse". Der Fall war am Mittwoch Thema im Rechtsausschuss des Landtags. Ministeriumsvertreter hatten mitgeteilt, der Mann habe aus freien Stücken Nahrung und Trinken verweigert. Keiner der beteiligten Psychiater habe dem Häftling eine dauerhafte Störung attestiert, hatte NRW-Justizminister Peter Biesenbach (CDU) dazu erklärt. Nach der jüngeren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts habe ein Mensch das Recht, sich durch Nahrungsverweigerung das Leben zu nehmen, wenn er bei vollem Bewusstsein sei.More Related News
