Verfassungsschutz darf AfD beobachten: Das droht der Partei jetzt
ProSieben
Das jüngste Gerichtsurteil dürfte für Weidel, Chrupalla und Co. weitreichende Folgen haben.
Der Verfassungsschutz darf nach einem - noch nicht rechtskräftigen - Urteil die AfD künftig als Ganzes als Verdachtsfall ins Visier nehmen. Das gibt dem Inlandsgeheimdienst neue Möglichkeiten und dürfte für die AfD und ihre Arbeit weitreichende Folgen haben.
Der Rechtsstreit lief mehr als ein Jahr - nun hat das zuständige Verwaltungsgericht Köln entschieden: Der deutsche Inlandsgeheimdienst, der Verfassungsschutz, darf die AfD als sogenannten Verdachtsfall einstufen und beobachten. Einige Folgen dieser Entscheidung dürften sich erst langfristig bemerkbar machen. Gegen die Entscheidung kann Berufung eingelegt werden. Die AfD will zunächst die schriftliche Urteilsbegründung abwarten.
Wenn das Bundesamt für Verfassungsschutz von einem Verdachtsfall spricht, dann sieht es "hinreichend gewichtige tatsächliche Anhaltspunkte" für verfassungsfeindliche Bestrebungen. In der mündlichen Urteilsbegründung führte das Gericht aus, es gebe ausreichende Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der AfD.
Wenn die Urteilsbegründung schriftlich vorliegt und auch ein in gleicher Sache noch anhängiges Eilverfahren formal abgeschlossen ist, darf der Verfassungsschutz die Partei mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachten. Das heißt, er kann verdeckte Ermittler einsetzen und Informanten aus dem Dunstkreis der AfD anwerben. Auch Finanzermittlungen und die Überwachung interner Kommunikation - dazu zählen etwa geschlossene Chat-Gruppen - ist möglich. Es gilt aber das Prinzip der Verhältnismäßigkeit. Will der Inlandsgeheimdienst zum Beispiel herausfinden, ob ein AfD-Mitglied auf seinem Konto Geld aus dubiosen Quellen hat, muss eine Kommission über den im Detail begründeten Antrag für den Zugriff auf die Kontodaten entscheiden.