Verfassungsrichter entscheiden über Corona-Sondervermögen
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Koblenz/Mainz (dpa/lrs) - Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz entscheidet an diesem Freitag (10.00 Uhr) in Koblenz über das rheinland-pfälzische Sondervermögen zur Eindämmung der Corona-Krise. Nach einer mündlichen Verhandlung am 4. März verkündet das höchste Gericht des Bundeslands seine Entscheidung zu einem Normenkontrollantrag der AfD-Fraktion. Auch der Rechnungshof Rheinland-Pfalz trug Bedenken vor.
Landesregierung und Landtag hatten das im ersten Corona-Jahr 2020 eingerichtete Sondervermögen mit Mitteln von 1,1 Milliarden Euro mit der Notwendigkeit verteidigt, angesichts einer absehbaren Schockstarre der Wirtschaft schnell und entschieden zu handeln. Einschließlich von Mitteln des Bundes zur Bewältigung der Corona-Krise umfasste das Sondervermögen Ende 2021 insgesamt 1,5 Milliarden Euro. Davon waren zuletzt rund 810 Millionen Euro - etwa 56 Prozent - für die im Gesetz vorgesehenen Zwecke abgeflossen. Weitere Maßnahmen können noch bis Ende dieses Jahres bewilligt werden, Ausgaben aus dem Sondervermögen sind bis Ende 2023 möglich.
Die Entscheidung zum Corona-Sondervermögen wird somit auch in der Landeshauptstadt Mainz mit Spannung erwartet. Dort stimmt der Landtag an diesem Freitag (ab 9.30 Uhr) zum Abschluss einer dreitägigen Debatte über den Haushalt 2022 ab. Es wird erwartet, dass das Parlament mit der Mehrheit von SPD, Grünen und FPD dem Regierungsentwurf zustimmt, ergänzt um Änderungsanträge der Ampel-Fraktionen.
Er ist maßgeblich an der Tesla-Ansiedlung beteiligt - eine der Erfolgsgeschichten der Brandenburger Wirtschaft. Nun aber zieht sich Jörg Steinbach zurück. Als Grund nennt er das Bündnis der SPD mit dem BSW. Ministerpräsident Woidke reagiert etwas kühl. Die Grünen würdigen seine Pro-Ukraine-Haltung als nicht sehr verbreitet im Landesverband.