
Verfassungsrichter: Absage für kommunale Corona-Ausschüsse
n-tv
München (dpa/lby) - Die Linke hat mit einer Popularklage vor dem bayerischen Verfassungsgerichtshof einen Erfolg erzielt: Die obersten Richter des Landes haben laut Mitteilung von Donnerstag die coronabedingte Änderung der Gemeindeordnung für Sitzungen kommunaler Gremien für mit dem Grundsatz der Wahlgleichheit unvereinbar und somit für nichtig erklärt. Der geänderten Ordnung nach sollten bis zum Ende der Coronakrise verkleinerte Gremien nach dem Vorbild eines Ferienausschusses bis zu drei Monate lang - mit Option auf Verlängerung - eingesetzt werden können.
Die Linke hatte den Gleichbehandlungsgrundsatz durch diese Regel-Änderung verletzt gesehen, weil über Monate hinweg in kommunalen Parlamenten kleine Gruppen oder einzelne Mandatsträger aus Entscheidungsprozessen ausgeschlossen hätten werden können. Letztlich würde so nicht mehr das Ergebnis der Kommunalwahl repräsentiert und dadurch der Wille der Wähler missachtet, hatte die Partei argumentiert. Sie reichte im März Popularklage ein. "Während viele Betriebe normal arbeiten lassen und die Bundesliga spielt, werden grundlegende Verfassungsorgane einfach ausgehebelt", hatte Linken-Landeschef Ates Gürpinar damals dazu gesagt. "Das ist ein Desaster: Insbesondere in der Krise ist die demokratische Kontrolle wichtig."More Related News
