
Verfassungsrechtler hält 3G-Regel für Impfpflicht durch Hintertür
Die Welt
Der Verfassungsrechtler Volker Boehme-Neßler sieht in der 3G-Regel eine indirekte Impfpflicht. Die Impfung sei nur dann freiwillig, wenn Impfunwillige keine Nachteile erfahren. Sonst würden sie diskriminiert und das wäre verfassungswidrig. Mehr im Live-Ticker.
Der Verfassungsrechtler Volker Boehme-Neßler sieht in der neuen 3G-Regel zum Schutz vor Corona die Einführung einer indirekten Impfpflicht durch die Hintertür. „Wenn die Impfung weiterhin freiwillig sein soll, dürfen Impfunwilligen keine Nachteile entstehen, wenn sie sich nicht impfen lassen wollen“, sagte der Professor für Öffentliches Recht an der Universität Oldenburg im Gespräch mit dem Evangelischen Pressedienst (epd). „Entstehen für sie Nachteile, werden sie diskriminiert, und das lässt unsere Verfassung nicht zu.“ Nach der 3G-Regel haben Menschen nur dann Zutritt zu bestimmten Einrichtungen oder Veranstaltungen, wenn sie vollständig gegen Corona geimpft, von Covid-19 genesen oder negativ auf das Virus getestet sind. Sowohl für eine direkte Impfpflicht per Gesetz als auch für eine indirekte Impfpflicht, die durch öffentlichen Druck erzeugt wird, seien die gleichen Voraussetzungen gültig, sagte Boehme-Neßler. „Eine Impfpflicht greift in viele Grundrechte ein. Da geht es um die Grundrechte auf Leben, auf körperliche Unversehrtheit, auf körperliche Selbstbestimmung, auf Kindeserziehung und sogar um die Religionsfreiheit.“ Darum könne ein so gravierender Eingriff in die Verfassung nicht durch einen ministeriellen Erlass erfolgen: „Das darf nur der Bundestag per Gesetz regeln. Da müssen die Parlamentarier Stellung beziehen.“ Das bedeute: „Bisher gibt es keine hinreichende gesetzliche Grundlage für eine Impfpflicht.“More Related News