Verfassungsgerichtshof verschiebt Verhandlung über AfD-Klage
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Seit 2018 scheitert die AfD ausnahmslos bei der Wahl ihrer Kandidaten für das Parlamentarische Kontrollgremium. Einmal klagte sie vergeblich dagegen, nun wurde eine zweite Verhandlung verschoben.
München (dpa/lby) - Die für Mittwoch angesetzte mündliche Verhandlung am Bayerischen Verfassungsgerichtshof zur Klage der AfD-Landtagsfraktion gegen die fortwährende Nicht-Wahl ihrer Kandidaten in das Parlamentarische Kontrollgremium (PKG) wurde verschoben. Gründe zu der kurzfristigen Terminverschiebung nannte das Gericht auf Nachfrage keine - auch wann der Nachholtermin stattfinden soll, blieb zunächst offen.
Die AfD, die auch in Bayern vom Verfassungsschutz beobachtet wird, bemüht sich seit ihrem ersten Einzug in den Landtag 2018 vergeblich um Sitze im Landtagspräsidium und im PKG. Bei der mündlichen Verhandlung soll unter anderem erörtert werden, ob mit der Ablehnung aller Kandidaten "ohne sachlichen Grund" die verfassungsmäßigen Rechte der AfD-Fraktion verletzt wurden. Beklagter ist der Landtag als Verfassungsorgan, der aber wiederum keinerlei Einfluss auf das Stimmverhalten der Abgeordneten hat.
Das Parlamentarische Kontrollgremium kontrolliert unter anderem die Arbeit des bayerischen Verfassungsschutzes, weshalb die Mitglieder einer besonderen Verschwiegenheit unterliegen. Dem Gremium gehören laut Gesetz sieben Abgeordnete an, aufgeteilt nach Stärke der Fraktionen. Die Besetzung ist normalerweise eine Formsache.
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