Verfassungsgerichtshof hält Wahlwiederholung in Berlin für erforderlich
Die Welt
Fehlende Stimmzettel, lange Warteschlangen, geschlossene Wahllokale: Nach den Wahlen zum Berliner Senat im vergangenen September hatte es zahlreiche Beschwerden gegeben. Nun stehen die Zeichen auf Neuwahlen fürs Abgeordnetenhaus.
Der Berliner Verfassungsgerichtshof hält nach einer vorläufigen Einschätzung eine komplette Wiederholung der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus für erforderlich. Das erklärte Gerichtspräsidentin Ludgera Selting am Mittwoch zum Auftakt der mündlichen Verhandlung. Bei der Vorbereitung und Durchführung der Wahl habe es eine Vielzahl von Wahlfehlern gegeben.
Diese seien nach einer vorläufigen Einschätzung mandatsrelevant gewesen – sie hatten nach Einschätzung des Gerichts also Auswirkungen auf die Zusammensetzung des Parlaments und die Verteilung der Mandate. Nur durch eine komplette Wahlwiederholung könne ein verfassungskonformer Zustand herbeigeführt werden.