Verfassungsgericht widersetzt sich EuGH
ZDF
Der EuGH hatte Polen verurteilt, unabhängige Richter einzusetzen. Doch Polens Verfassungsgericht entschied, die Verfügung sei nicht bindend.
Seit Jahren gibt es in Sachen Rechtsstaatlichkeit zwischen der EU und Polen jede Menge Konflikte. Beschlüsse und Urteile des Europäischen Gerichtshofs, die Polen zu Änderungen im Justizsystem aufforderten, setzte Polen bislang aber meistens um. Wenn auch oft halbherzig und unter Einsatz von Umgehungsstrategien: So forderte der EuGH etwa von Polen, dass die umstrittene Disziplinarkammer keine Disziplinarverfahren gegen Richter mehr führen darf. Die Kammer gilt als politisch beeinflusst. Dem kam Polen zwar nach, gab der Disziplinarkammer aber eine andere, nicht weniger wichtige Aufgabe, nämlich über die Aufhebung der Immunität von Richtern in Strafverfahren zu entscheiden. Nach dem heutigen Urteil des polnischen Verfassungsgerichts muss Polen aber in Zukunft bestimmte Beschlüsse in Eilsachen überhaupt nicht mehr beachten. Die Bestimmung des EU-Vertrags, auf deren Grundlage der EuGH die Mitgliedsstaaten zu einstweiligen Maßnahmen gegen die Justiz verpflichtet, sei verfassungswidrig. Das Hauptargument des Gerichts: Nur an die EU übertragene Kompetenzen seien dem EuGH unterworfen. Dazu gehöre das Justizsystem nicht. EuGH und Kommission sind anderer Meinung. Da auch und vor allem nationale Gerichte über EU-Recht urteilen, müssten die nationalen Gerichte, auch die in Polen, die EU-Mindestanforderungen an Unabhängigkeit erfüllen.More Related News













