
Verfassungsgericht verpflichtet Gesetzgeber zu Triage-Regelungen
Die Welt
Der Gesetzgeber muss „unverzüglich“ Vorkehrungen zum Schutz von Menschen mit Behinderungen im Fall einer sogenannten Triage treffen. Das Bundesverfassungsgericht gab damit der Verfassungsbeschwerde mehrerer behinderter Menschen statt.
Behinderte Menschen müssen in der Pandemie besonders bei der sogenannten Triage geschützt werden. Der Gesetzgeber müsse deshalb unverzüglich Vorkehrungen treffen, um bei der Verteilung knapper Intensivbetten jede Benachteiligung von Behinderten wirksam zu verhindern, erklärte das Bundesverfassungsgericht in seiner am Dienstag veröffentlichten Entscheidung. Es gab damit der Verfassungsbeschwerde mehrerer behinderter Menschen statt.
Da Bundesregierung und Parlament bisher keine Vorkehrungen getroffen hätten, sei das im Grundgesetz ausdrücklich festgelegte Diskriminierungsverbot von Behinderten verletzt. Der Gesetzgeber müsse dieser Pflicht in Pandemiezeiten nachkommen.