
Verfassungsgericht stärkt Patientenrechte
n-tv
Karlsruhe (dpa/lby) - Das Bundesverfassungsgericht hat klare Grenzen für Zwangsbehandlungen von Patienten im sogenannten Maßregelvollzug aufgezogen. Konkret ging es dabei um einen Fall aus Bayern.
Sofern nicht andere Menschen gefährdet sind, kann etwa eine medikamentöse Behandlung nicht gegen den erklärten Willen des Betroffenen - in Form einer Patientenverfügung - gerechtfertigt werden. Das geht aus einem am Freitag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss hervor. (Az. 2 BvR 1866/17 u.a.) Grundsätzlich könne jeder gemäß Grundgesetz frei über Eingriffe in seine körperliche Integrität und den Umgang mit seiner Gesundheit entscheiden. In Verbindung mit der Menschenwürde ergebe sich daraus eine "Freiheit zur Krankheit", wie es das Gericht formuliert.More Related News