
Verfahren gegen Grundschüler: Gefährliche Körperverletzung
n-tv
Hagen (dpa/lnw) - Die Polizei Hagen hat gegen einen sieben Jahre alten Grundschüler ein Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung eingeleitet. Der Junge hatte bereits am vergangenen Mittwoch an einer Grundschule im Stadtteil Haspe den Kopf eines gleichaltrigen Mitschülers mit Gewalt in ein Toilettenbecken gedrückt und die Spülung betätigt, wie die Polizei am Sonntag mitteilte. Das Opfer sei äußerlich unverletzt.
Die Polizei habe Hinweise erhalten, dass der minderjährige Täter bereits in der Vergangenheit Probleme gehabt habe, seine Aggressionen zu kontrollieren. Die Polizei erklärte auf dpa-Anfrage, dass in solchen Fällen auch gegen strafunmündige Täter Strafverfahren eingeleitet, diese in der Regel aber eingestellt würden.
Heranwachsende sind in Deutschland ab dem 14. Lebensjahr strafmündig, können also rechtlich für Straftaten zur Verantwortung gezogen werden. Bei strafunmündigen Kindern tragen die Eltern die Verantwortung und können für die Taten ihrer Kinder in Regress genommen werden. So könnten die Eltern des Opfers in Hagen etwa wegen psychischer Folgen für ihr Kind rechtliche Schritte einleiten; die Konsequenzen hätten dann die Eltern des Täters zu tragen.

Sie hatten sich doch längst verabschiedet, nun sind sie wieder da: Der ganze alte Bundestag kommt in Berlin zusammen, um über die Schuldenpläne von Union und SPD zu diskutieren. Im Zentrum des Geschehens: die Grünen. Um deren Zustimmung werben die kommenden Regierungsparteien. Doch die zieren sich genüsslich.