
Verdi darf den Elbtunnel nicht bestreiken
n-tv
Ab Mitternacht sollen deutschlandweit Züge, Busse und Flugzeuge stillstehen. Auch das Betriebspersonal des Hamburger Elbtunnels will den Arbeitskampf unterstützen - darf aber nicht, wie das Landesarbeitsgericht Hamburg entscheidet.
Die Gewerkschaft Verdi darf den Elbtunnel am Montag doch nicht bestreiken. Das Landesarbeitsgericht Hamburg habe am Sonntag entschieden, dass die Gewerkschaft eine Notdienstvereinbarung vorlegen müsse, nach der ein normaler Betrieb des Tunnels möglich ist, sagte der für die Autobahn GmbH zuständige Verdi-Vertreter Domenico Perroni. Wären nicht zeitgleich so viele weitere Warnstreiks geplant, hätte das Gericht wohl anders geurteilt, erklärt er. Die Entscheidung sei nicht mehr anfechtbar.
Die A7 gehört zu den meistbefahrenen Autobahnen in Deutschland. Den Elbtunnel passieren täglich rund 120.000 Fahrzeuge. Die vorherige Instanz, das Arbeitsgericht Hamburg, hatte die von der Autobahn GmbH des Bundes verlangte einstweilige Verfügung am Samstag noch abgelehnt.
Die durch die Arbeitgeberseite dargestellten negativen Auswirkungen einer möglichen Schließung des Elbtunnels seien nicht hinreichend konkret nachvollziehbar und zwingend, erklärte die Kammer. Dass auch ungeordnete Zustände entstünden, sei für einen Streik nicht unüblich, hieß es weiter. Die Autobahn GmbH hatte dagegen sofortige Beschwerde eingelegt.