
Verdacht auf Bombenfund: Evakuierung in Hannover
n-tv
Bei Arbeiten auf einer Baustelle in Hannover entdeckt der Kampfmittelbeseitigungsdienst mehrere Verdächtige Objekte im Boden. Vorsorglich müssen mehr als 8000 Menschen ihre Wohnungen verlassen.
Hannover (dpa/lni) - Rund 8750 Menschen müssen heute in Hannover wegen des Fundes mehrerer möglicher Bombenblindgänger aus dem Zweiten Weltkrieg ihre Wohnungen verlassen. Der Kampfmittelbeseitigungsdienst hatte die Objekte mit Hilfe von Luftbildern und anschließenden Sondierungsarbeiten auf einem Baugrundstück entdeckt, teilte die Feuerwehr mit. Momentan gehe für die Anwohner keine Gefahr aus. Der Bereich in den Stadtteilen Misburg-Süd, Misburg-Nord und Anderten werde in einem Umkreis von 1000 Metern um die Fundstelle für weitere Untersuchungen um 09.00 Uhr evakuiert. Für Menschen, die nicht wissen, wo sie hingehen sollen, stellt die Stadt Hannover zwei Sporthallen als Aufenthaltsraum zur Verfügung. Zwei Buslinien fahren die Betroffenen kostenlos zu den Betreuungsstellen.
Bei einer Pressekonferenz sagt Russlands Präsident Wladimir Putin, mit der Einstellung der Kampfhandlungen einverstanden zu sein, stellt allerdings Bedingungen. Zum Beispiel müsse vor einer Waffenruhe geklärt sein, ob die ukrainischen Soldaten in Kursk ihre Waffen niederlegten und kapitulierten. Zudem müsse eine Waffenruhe "zu einem dauerhaften Frieden führen und die tiefer liegenden Ursachen dieser Krise angehen", meint Putin. Diese Ursachen sieht Russland nicht in seinem Angriffskrieg, sondern in der Fähigkeit der Ukraine, sich selbst zu verteidigen und seine Existenz aufrechtzuerhalten. Von den seit über drei Jahren formulierten Maximalforderungen des Kreml, die mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit das Ende der Ukraine bedeuten würden, rückt Putin weiterhin nicht ab. Die Reaktionen auf den Plattformen X und Bluesky:

Das BSW scheitert knapp am Einzug in den Bundestag. Die Partei macht mehrere Zählfehler geltend und klagt in Karlsruhe. Die Bundesverfassungsrichter weisen die Anträge allesamt ab. Im Kern urteilt es, dass das Wahlprüfungsverfahren nicht angetastet wird. Dies sieht rechtliche Schritte zu einem späteren Zeitpunkt vor.