Verbraucherzentrale: Streichung der Gasumlage weiterreichen
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Die Energieversorger gehen unterschiedlich mit der kurzfristig gekippten Gasumlage um. Die einen versichern, sie nicht zu erheben. Andere wollen die erhöhten Abschläge beibehalten und das zuviel Gezahlte bei der Jahresabrechnung zurückerstatten.
Schwerin (dpa/mv) - Die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern fordert von den Energieversorgern, die Streichung der Gasumlage schnellstmöglich an die Verbraucher weiterzureichen. "Spätestens zum November sollte das möglich sein", sagte der Energieexperte Arian Freytag der Deutschen Presse-Agentur. Wenn die Abschläge aufgrund der Umlage zum 1. Oktober erhöht worden seien und die Überzahlung erst bei der Jahresabrechnung zurückerstattet würde, wäre dies ein zinsfreier Kredit der Kunden an ihren Versorger.
In den vergangenen Wochen hatten Versorger ihren Kunden mitgeteilt, dass vom 1. Oktober an etwa 2,4 Cent pro Kilowattstunde Gasumlage zu entrichten sind. Damit wollte die Bundesregierung notleidende Gasimporteure stützen. Ende September kippte sie die Umlage jedoch. Da waren die Briefe mit den Tarifanpassungen längst raus. Die Versorger haben unterschiedliche Pläne dazu, ob sie die Umlage sofort aus ihren Preisen nehmen oder das Geld später zurückerstatten.
So versicherten die Stadtwerke Stralsund, die Gasumlage ab 1. Oktober nicht einzuziehen. Der Aufwand für jede neue Preisberechnung und die damit notwendige Kommunikation bedeute etwa 100 Stunden an zusätzlicher Arbeitsleistung, berichtete der Manager André Huysmann. Weitere Kosten entstünden durch Briefversand sowie digitale und gedruckte Veröffentlichungen.