Verabschiedung des Bürgerenergiegesetzes nicht gestoppt
n-tv
Münster/Düsseldorf (dpa/lnw) - Die FDP konnte die für Freitag geplante Verabschiedung des Bürgerenergiegesetzes vorläufig nicht gerichtlich stoppen. Der Eilantrag beim NRW-Verfassungsgericht wurde abgelehnt, teilte dieses am Donnerstagabend mit. Die Begründung lag zunächst nicht vor.
Eine weitere Entscheidung steht allerdings noch aus. Laut dem Verfassungsgerichtshof in Münster hat der Antragsteller seinen Eilantrag mit einem Antrag zur Auslegung der Landesverfassung über den Umfang seiner Rechte und Pflichten als Abgeordneter verbunden.
Das Bürgerenergiegesetz soll es möglich machen, dass Anwohner und Kommunen von neuen Windanlagen in ihrem Umfeld finanziell profitieren können. Ein Antrag des FDP-Abgeordneten Henning Höne gegen die Terminpläne des Landtags war laut dem Gericht am Mittwochabend eingegangen.
Weil die Regierungsfraktionen aus Hönes Sicht einen zu umfangreichen Änderungsantrag zu kurzfristig eingebracht hätten, sehe er sich in seinen Rechte als Parlamentarier auf ein ordnungsgemäßes Gesetzgebungsverfahren verletzt, so das Argument des FDP-Fraktionschefs. Er hatte daher gefordert, dass das Verfahren nicht mehr in dieser letzten Sitzungswoche des Jahres fortgesetzt werde.
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