Vater ohne Anspruch auf Entschädigung nach Tod des Sohnes
n-tv
Cottbus (dpa/bb) - Der Vater eines Sohnes, der in Zusammenhang mit einem KFOR-Einsatz im Kosovo ums Leben kam, hat keinen Anspruch auf Entschädigung. Das Urteil nach der mündlichen Verhandlung Mitte November sei den Beteiligten übermittelt worden, teilte das Verwaltungsgericht Cottbus am Freitag mit (Az.: VG 9 K 34/16). Das Gericht hatte die Klage des Vaters nach dem Tod seines Sohnes im Januar 2000 im Kosovo auf Entschädigung wegen einer durch den Auslandseinsatz verursachten tödlichen Erkrankung abgewiesen.
Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der Bundeswehrsoldat an einer durch einen Meningitis-Erreger hergerufenen Meningokokkensepsis starb. Dabei handele es sich um eine sehr selten auftretende, äußerst schnell verlaufende Form der Blutvergiftung, hieß es. Innerhalb weniger Stunden könne bei einem Menschen der Tod eintreten.
Die tödliche Erkrankung sei nicht durch gesundheitsschädigende oder sonst vom Inland wesentlich abweichende Verhältnisse im Rahmen des KFOR-Einsatzes zurückzuführen, wird betont. Der Vater hatte die Vermutung geäußert, von US-Streitkräften im Kosovo bis April 1999 verwendete panzerbrechende Munition mit abgereichertem Uran oder damals bestehende Umweltbelastungen mit Schwermetallen könnten den Tod seines Sohnes verursacht haben.