
Vater geht nach Verurteilung wegen Missbrauchs in Revision
n-tv
Ein Paar missbrauchte seine Tochter im Babyalter sexuell. Der Vater fotografierte und filmte die Taten und verbreitete die Aufnahmen. Das Urteil gegen ihn will er nicht hinnehmen.
Neubrandenburg (dpa/mv) - Der 34 Jahre alte Vater, der wegen schweren sexuellen Missbrauchs an seiner kleinen Tochter vom Landgericht Neubrandenburg zu einer langjährigen Haftstrafe verurteilt wurde, erkennt das Strafmaß nicht an. Nach Angaben des Gerichts legte der Verteidiger fristgerecht Revision ein.
Damit ist das Urteil noch nicht rechtskräftig und wird nun zunächst durch den Bundesgerichtshof überprüft. Ob auch die mitangeklagte Mutter in Revision geht, blieb zunächst unklar. Die Einspruchsfrist würde in der Nacht zum Mittwoch ablaufen, hieß es.
Der Vater war wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in mehreren Fällen, gemeinschaftlicher Vergewaltigung sowie Herstellung von Kinderpornografie zu einer Gesamtstrafe von elf Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Zudem behielt sich das Gericht vor, Sicherungsverwahrung für den Mann aus Anklam anzuordnen.