
US-Wettbewerbsschützer erzielen juristischen Erfolg gegen Facebook
Die Welt
Facebooks Muttergesellschaft Meta kontrolliert laut der US-Wettbewerbsbehörde 65 Prozent der sozialen Netzwerke und stellt damit ein Monopol da. Die Forderung an das Bundesgericht: Vermögenswerte wie Whatsapp und Instagram sollen veräußert werden.
Die US-Wettbewerbsbehörde (FTC) hat einen juristischen Erfolg gegen die Muttergesellschaft von Facebook, Meta, erzielt. Bundesrichter James Boasberg erklärte am Dienstag die neue Monopol-Klage, die die FTC im August eingereicht hatte, für zulässig. Zuvor hatte Boasberg eine erste FTC-Klage im Juni abgewiesen. Die Fakten, „wie sie dieses Mal vorgelegt werden“, seien „weitaus robuster und detaillierter als zuvor“, begründete der Richter seine Entscheidung.
Boasberg hatte seine Klageabweisung im vergangenen Jahr mit Argumentationsmängeln begründet, vor allem bei der Definition des Marktes, den Facebook angeblich monopolisiert hat. In der geänderten Klageschrift argumentiert die Behörde nun, dass „persönliche soziale Netzwerke eine einzigartige und separate Art von Online-Dienstleistungen darstellen“.