
US-Senat verbietet Produkte aus Xinjiang
n-tv
Eine Million Uiguren und andere Angehörige muslimischer Minderheiten sind in der chinesischen Provinz Xinjiang in Zwangsarbeitslagern inhaftiert. Die USA nehmen nun die Menschenrechtsverletzungen ins Visier und verbieten alle Importe von Waren aus der Region - Peking reagiert mit scharfer Kritik.
Wegen Chinas mutmaßlichen Menschenrechtsverletzungen an Uiguren und anderen muslimischen Minderheiten hat der US-Senat einem Einfuhrverbot für Waren aus der Provinz Xinjiang zugestimmt. Das Oberhaus stimmte einstimmig für das Gesetz, das sich gegen Zwangsarbeit und weitere Menschenrechtsverletzungen an den muslimischen Volksgruppen in der nordwestlichen Provinz richtet. Die chinesische Regierung wies den Schritt entschieden zurück. "Die Botschaft an Peking und jedes internationale Unternehmen, das von Zwangsarbeit in Xinjiang profitiert, ist klar: Schluss damit", sagte der republikanische Senator Marco Rubio in einer Erklärung. Die Menschenrechtsverletzungen der Kommunistischen Partei Chinas würden nicht weiter geduldet, Konzerne könnten nun nicht mehr von "diesen schrecklichen Missbräuchen profitieren".
Bei einer Pressekonferenz sagt Russlands Präsident Wladimir Putin, mit der Einstellung der Kampfhandlungen einverstanden zu sein, stellt allerdings Bedingungen. Zum Beispiel müsse vor einer Waffenruhe geklärt sein, ob die ukrainischen Soldaten in Kursk ihre Waffen niederlegten und kapitulierten. Zudem müsse eine Waffenruhe "zu einem dauerhaften Frieden führen und die tiefer liegenden Ursachen dieser Krise angehen", meint Putin. Diese Ursachen sieht Russland nicht in seinem Angriffskrieg, sondern in der Fähigkeit der Ukraine, sich selbst zu verteidigen und seine Existenz aufrechtzuerhalten. Von den seit über drei Jahren formulierten Maximalforderungen des Kreml, die mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit das Ende der Ukraine bedeuten würden, rückt Putin weiterhin nicht ab. Die Reaktionen auf den Plattformen X und Bluesky:

Das BSW scheitert knapp am Einzug in den Bundestag. Die Partei macht mehrere Zählfehler geltend und klagt in Karlsruhe. Die Bundesverfassungsrichter weisen die Anträge allesamt ab. Im Kern urteilt es, dass das Wahlprüfungsverfahren nicht angetastet wird. Dies sieht rechtliche Schritte zu einem späteren Zeitpunkt vor.