Urteile gegen Beate Zschäpe und zwei Helfer rechtskräftig
Die Welt
Beate Zschäpe ist rechtskräftig als Mittäterin der Neonazi-Terrorzelle Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) verwarf ihre Revision mit schriftlichem Beschluss und strich nur eine Einzelstrafe, wie das Karlsruher Gericht am Donnerstag mitteilte.
„Die lebenslange Gesamtfreiheitsstrafe und die festgestellte besondere Schuldschwere sind hiervon jedoch unberührt geblieben.“ Mehr in KürzeMore Related News