Urteil zur Auskunftspflicht der Klimastiftung MV erwartet
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Schwerin (dpa/mv) - Heute will das Landgericht in Schwerin sein Urteil zur Auskunftspflicht der umstrittenen Klimastiftung MV verkünden. Wie die Richterin in einer ersten Anhörung am Dienstag ausgeführt hatte, ist zu entscheiden, ob die Stiftung detaillierte Auskünfte über den mit der Unterstützung des Baus der Nord Stream 2-Pipeline beauftragten wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb erteilen muss.
Die Klägerin der Transparenz-Plattform "Frag den Staat" beruft sich sowohl auf das Informationsfreiheitsgesetz wie auch das Umweltinformationsgesetz. Gewinnt sie die juristische Auseinandersetzung, würde die Stiftung mit einer Behörde gleichgestellt.
Die Ostsee-Pipeline Nord Stream 2 ist seit dem Vorjahr fertig, bekam nach Beginn des russischen Angriffs auf die Ukraine aber keine Betriebserlaubnis. Als Reaktion auf den russischen Einmarsch beschloss der Landtag zudem die Auflösung der Stiftung - allerdings wird rechtlich noch darum gestritten. Offen ist auch, ob die Stiftungseinlage - wie vom Landtag befürwortet - für humanitäre Hilfe in der Ukraine eingesetzt werden kann.
Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) hat die Unterstützung von Nord Stream 2 und der Stiftung inzwischen als Fehler bezeichnet. Die Opposition im Schweriner Landtag plant dennoch einen Untersuchungsausschuss, um die Hintergründe der Stiftung zu beleuchten. Grüne, CDU und FDP wollen dazu am Freitag Details bekannt geben. Ob und wie umfangreich die Klimastiftung selbst zu berichten hat, könnte auch hier eine entscheidende Rolle spielen.