Urteil zum Hanauer Sektenmord aufgehoben
n-tv
Der gewaltsame Tod eines Jungen in Hanau liegt mehr als 30 Jahre zurück. Nur durch Zufall kam das Verbrechen 2015 ans Licht und endete mit einem Mordurteil gegen eine Sektenführerin. Der BGH verlangt nun einen neuen Prozess.
Im Fall eines fast 34 Jahre zurückliegenden Sektenmords in Hessen hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe das Mordurteil gegen die Sektenanführerin auf deren Revision hin aufgehoben. Die Karlsruher Richter verwiesen den Fall an eine Schwurgerichtskammer in Frankfurt am Main zurück, wie das Landgericht Hanau mitteilte. Dort war das Verfahren ursprünglich verhandelt worden. In Hanau läuft auch noch ein Prozess gegen die Mutter des getöteten Kindes.
Die Sektenanführerin war im September 2020 wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die inzwischen über 70 Jahre alte Frau einen Jungen aus niederen Beweggründen im August 1988 vollständig in einen Leinensack eingeschnürt und im Badezimmer abgelegt hatte. Sie sah das Kind dem damaligen Urteil zufolge als "Reinkarnation Hitlers" und von "den Dunklen besessen" an und fasste deswegen den Beschluss, es zu töten. Das Kind war in dem Sack an seinem Erbrochenen erstickt.
Der Bundesgerichtshof hob das Urteil mit der Begründung auf, dass ein Rechtsfehler vorliege, weil sich die Hanauer Richter eingehender damit hätten auseinandersetzen müssen, ob es sich um eine Tötungshandlung durch aktives Tun oder eine solche durch Unterlassen handelte. Außerdem sei bei der Feststellung des Tötungsvorsatzes der Angeklagten nicht erschöpfend genug auf deren Vorstellungen eingegangen worden. Auch die Schuldfähigkeit der Frau müsse erneut überprüft werden.
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